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   BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76   

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https://dejure.org/1976,1719
BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76 (https://dejure.org/1976,1719)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1976 - 1 StR 693/76 (https://dejure.org/1976,1719)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1976 - 1 StR 693/76 (https://dejure.org/1976,1719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung einer Zeugenvernehmung bei vorheriger Vernehmung des Zeugen unter Ausschluss der Anwesenheit von Verteidiger und dem Angeklagten - Verstoß gegen Benachrichtigungsgebot bei nicht erfolgtem Widerspruch gegen die Verlesung der Zeugenvernehmung - Unzulässige ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76
    Im übrigen kann die Revision auf einen Verstoß gegen das Benachrichtigungsgebot nicht gestützt werden, weil weder der Angeklagte noch der Verteidiger der angekündigten Verlesung widersprochen haben (BGHSt 9, 24 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332 [BGH 28.04.1976 - 3 StR 8/76]= MDR 1976, 682 Nr. 70 - NJW 1976, 1546 Nr. 14).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76
    Die Sachbeschwerde deckt zum Schuldspruch nur insofern einen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler auf, als die Strafkammer übersehen hat, daß der unerlaubte Besitz und die unerlaubte Abgabe der Betäubungsmittel auf Grund der getroffenen Feststellungen lediglich als unselbständige Teilakte des dem Angeklagten zur Last gelegten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu betrachten sind (vgl. BGHSt 25, 290).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76
    Im übrigen kann die Revision auf einen Verstoß gegen das Benachrichtigungsgebot nicht gestützt werden, weil weder der Angeklagte noch der Verteidiger der angekündigten Verlesung widersprochen haben (BGHSt 9, 24 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332 [BGH 28.04.1976 - 3 StR 8/76]= MDR 1976, 682 Nr. 70 - NJW 1976, 1546 Nr. 14).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76
    Im übrigen kann die Revision auf einen Verstoß gegen das Benachrichtigungsgebot nicht gestützt werden, weil weder der Angeklagte noch der Verteidiger der angekündigten Verlesung widersprochen haben (BGHSt 9, 24 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332 [BGH 28.04.1976 - 3 StR 8/76]= MDR 1976, 682 Nr. 70 - NJW 1976, 1546 Nr. 14).
  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76
    Eine bestimmte Dauer der Beratung schreibt das Gesetz nicht vor (BGH, Urteile vom 9. August 1960 - 1 StR 320/60 - und vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 320/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76
    Eine bestimmte Dauer der Beratung schreibt das Gesetz nicht vor (BGH, Urteile vom 9. August 1960 - 1 StR 320/60 - und vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen

    Auch in der Erklärung des Verteidigers, er widersetze sich der Verlesung nicht ausdrücklich, stimme ihr andererseits aber auch nicht zu, hat die Rechtsprechung einen solchen Widerspruch nicht gesehen (BGH, Urt. vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 693/76).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 540/80

    Besondere Gefährlichkeit des Handels mit Heroin als Strafschärfungsgrund -

    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bereits wiederholt für zulässig erklärt, die besondere Gefährlichkeit des Handels mit Heroin bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen (Urteile vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 693/76 - und vom 4. Juli 1979 - 2 StR 187/79 -).
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